Mittwoch, 2. März 2011

Täterschutz kommt an vorderste Stelle, Opfer müssen weiter schweigen!

Was passiert, wenn 3 Bundesministerinnen und 60 Experten an einem runden Tisch zusammensitzen? Ganz einfach: NOCH WENIGER ALS GAR NICHTS!!!

Opfer von sexueller Gewalt müssen schweigen, können andernfalls mit Geld- und/oder Haftstrafe belegt werden. Täter werden in Deutschland letztendlich vor Anschuldigungen von Opfern und damit einhergehend vor Strafverfolgung geschützt. Dazu schreibt der Spiegel im Rückblick nach 12 monatiger Debatte über sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen "Jetzt ist alles, wie es schon immer war", sagt einer der vom Missbrauch Betroffenen. Die Bonner Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen einen der mutmaßlichen Täter wegen Verjährung ein. Doch damit nicht genug: Der Beschuldigte ging sogleich per Unterlassungsklage gegen ehemalige Schüler und deren Aussagen vor. Die Opfer sehen sich dadurch gezwungen, weiter zu schweigen.

"Wir sind überhaupt nicht dagegen geschützt. Keine Hotline, kein Runder Tisch haben daran etwas geändert", klagt einer von drei ehemaligen Schülern, der deshalb nicht mehr wagt, mit seinem Namen öffentlich aufzutreten. Ihr Fall, der mutmaßliche Täter, die Details ihrer Anklage kommen im jüngst vorgelegten Abschlussbericht des Aloisiuskollegs nicht vor."

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